1. ALLGEMEINES
Alle Aufträge werden von uns nur auf Grund unserer nachfolgenden Bedingungen angenommen und ausgeführt. Eine Auftragserteilung gilt als Anerkennung dieser Bedingungen. Abänderungen und Abweichungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden. Die Gültigkeit des Vertrages zwischen dem Auftraggeber und uns ist unabhängig von der Genehmigung durch Behörden oder Dritte. Deren Beschaffung ist Sache des Auftraggebers. Die Kosten und die Genehmigungsgebühren trägt in jedem Fall der Auftraggeber. Dies gilt auch für die schon für uns entstandenen Kosten, wenn die Genehmigung endgültig versagt wird. Für alle Rechte, Pflichten und Streitigkeiten aus den mit uns getätigten Geschäften gilt Bad Homburg v. d. H. als Erfüllungsort und Gerichtstand. Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die nachstehenden allgemeinen Verkaufs-, Miet- und Lieferbedingungen bleiben auch bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen verbindlich, wobei die etwa unwirksame Bestimmung in die nächstliegende gültige Bestimmung umzudeuten ist.
2. ANGEBOTE & URHEBERRECHT
Unsere Angebote sind freibleibend. Lieferzeitangaben sind unverbindlich. An Angeboten, Zeichnungen, Entwürfen, Dateien u.s.w. behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Die Angebote und Entwürfe dürfen Dritten, insbesondere Wettbewerbern, nicht zugänglich gemacht und nicht zu Ausschreibungszwecken verwendet werden. Das Urheberschutzrecht des Auftraggebers an den uns zur Bearbeitung oder Vervielfältigung übergebenen Unterlagen, Vorlagen, Filmen etc. wird grundsätzlich vorausgesetzt. Alle rechtlichen Folgen aus einer Verletzung desselben sind ausschließlich vom Auftraggeber zu tragen. Dies gilt auch für den Fall der Verletzung anderer gesetzlicher Bestimmungen.
3. VORARBEITEN
Alle Kosten für Vorarbeiten, die zur Durchführung eines Auftrags erforderlich sind, insbesondere Kosten für Skizzen, Probedrucke, Muster, Andrucke, Prototypen etc. sind vom Auftraggeber zu zahlen. Unser Eigentums- und Urheberrecht an speziell angefertigten Zeichnungen und Entwürfen bleibt auch dann bestehen, wenn der Auftraggeber einen Kostenanteil übernommen hat.
4. MIETBEDINGUNGEN
Der Mieter hat die gemietete Ware sorgfältig zu behandeln. Veränderungen an der gemieteten Ware dürfen nicht vorgenommen werden. Verschmutzungen, Klebebänder, Aufkleber etc. sind vor Rückgabe sorgfältig zu entfernen, anderenfalls wird der Aufwand für Reinigung in Rechnung gestellt. Der Mieter trägt das uneingeschränkte Haftungsrisiko für den Verlust der gemieteten Ware sowie für Beschädigungen, die auf unsachgemäßer Handhabung oder unsachgemäßem Einsatz beruhen. Die Berechnung der Miete erfolgt nach Tagen. Der Versand- bzw. Abholungstag gilt als erster Miettag, der Tag der Rücksendung als letzter Miettag. Abweichende Vereinbarungen müssen schriftlich erfolgen. Beim Überschreiten der ursprünglich vereinbarten Mietzeit wird dem Mieter die tatsächliche Mietzeit berechnet. Die gemietete Ware bleibt grundsätzlich unser Eigentum und zwar auch dann, wenn durch Überschreiten der Mietdauer der zu berechnende Mietpreis dem Kaufpreis entspricht. Der Mieter erwirbt durch die Miete keinen Anspruch auf Anrechnung des Mietpreises auf den Kaufpreis.
5. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Unsere Preise sind Nettopreise zzgl. der derzeit gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise verstehen sich ausschließlich Verpackung, Porto, Fracht und Versicherung. Die Beträge sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar. Zahlungsverzug tritt ohne Mahnung am Tag der Fälligkeit unserer Rechnung ein. Zahlungserinnerungen und Mahnungen werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Bei Überschreitung des Zahlungsziels sind wir berechtigt, angemessene Verzugszinsen zu belasten. Bei größeren Aufträgen, ab einem Auftragswert von 5.000,- EUR und insbesondere bei Sonderanfertigungen können Vorauszahlungen von uns gefordert werden. Die Aufrechnung von Gegenforderungen des Auftraggebers, Abzüge an unseren Rechnungsbeträgen, insbesondere wegen behaupteter Mängel, sowie die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten sind ausgeschlossen. Grundsätzlich bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Besteller, die im Auftrag Dritter handeln, bleiben uns gegenüber in Vertragshaftung, bis die Zahlung bei uns eingeht.
6. LIEFERZEIT, LIEFER- UND TRANSPORTBEDINGUNGEN
Grundsätzlich sind wir bemüht, die Terminwünsche des Auftraggebers einzuhalten. Sie sind jedoch für uns unverbindlich. Ereignisse höherer Gewalt, Betriebsstörungen in unserem Betrieb oder in denen unserer Lieferanten, Rohstoffmangel, Streiks, Transportschwierigkeiten und überhaupt alle Umstände, die ohne unser Verschulden die rechtzeitige und ordnungsgemäße Lieferung erschweren, berechtigen uns, die vereinbarte Lieferzeit zu verlängern, bzw. vom Vertrag zurückzutreten. Ursprüngliche genannte Lieferzeiten sind v. a. dann unverbindlich, wenn erforderliche Druck- oder sonstige Arbeitsvorlagen nicht rechtzeitig bei uns eintreffen oder diese innerhalb der Auftragsbearbeitung Abänderungen erfahren. Versand und Transport erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Die Wahl des Versandweges steht uns frei. Grundsätzlich ist mit der Übergabe an die Post, Bahn, den Kurier oder einen Beauftragten des Auftraggebers unsere Haftung erloschen. Das gleiche gilt, wenn auf Wunsch des Auftraggebers die Überbringung durch einen Boten geschieht, wobei es gleichgültig ist, ob der Bote vom Auftraggeber oder von uns bestellt wurde. Die Kosten für eine evtl. Transportversicherung trägt der Auftraggeber.
7. MEHR- UND MINDERMENGENLIEFERUNGEN
Bei einigen Druckverfahren sind Mehr- und Mindermengenlieferungen bis zu 10 Prozent der Auftragsmenge anzuerkennen. Diese werden in der Rechnungsstellung berücksichtigt.
8. EXPRESSAUFTRÄGE
Bei Expressaufträgen, Nacht- oder Wochenendarbeiten sind Reklamationen ausgeschlossen. Express-, Nacht- und Wochenendarbeiten werden nach Absprache mit dem Auftraggeber mit Zuschlägen berechnet.
9. BEANSTANDUNGEN UND HAFTUNG
Die gelieferte Ware ist sofort nach Erhalt zu prüfen und etwaige Mängel innerhalb von acht Tagen schriftlich bei uns anzuzeigen. Reklamationen berechtigen bei Anerkennung zur Ersatzlieferungen, jedoch nicht zum Rücktritt vom Auftrag. Eine Haftung für Beschädigung oder Abhandenkommen von Arbeitsmaterialien, Bedruckmaterialien, Vorlagen, Reproduktionsunterlagen, Farbmustern oder sonstige übergebene Gegenstände übernehmen wir nicht. Zulieferungen, auch Daten, unterliegen keiner Prüfungs-, Archivierungs- oder Entsorgungspflicht durch uns. Liegt uns kein verbindliches Ausführungsmuster bezüglich Druckfarben und Materialien vor, so gilt die von uns vorgelegte Ausführung als richtig. Dies gilt auch bei Abweichungen im Farbausfall aufgrund unterschiedlicher Grundmaterialien. Beanstandungen in Bezug auf Farbe, Helligkeit und Kontrast können in diesem Fall nichtgeltend gemacht werden. Bei Nachbestellungen wird keine Gewähr dafür übernommen, dass diese farblich oder im Material mit den vorgegangenen Ausführungen übereinstimmen müssen.
Stand: März 2018